Wärmepumpe anmelden: Wichtige Schritte und Voraussetzungen

Der Einbau einer Wärmepumpe bringt nicht nur technische Fragen mit sich, sondern auch organisatorische Pflichten. Wer eine Anlage in Betrieb nimmt, muss sie beim zuständigen Netzbetreiber anmelden – denn sie beeinflusst den Stromverbrauch eines Haushalts erheblich. Dabei spielen rechtliche Vorgaben ebenso eine Rolle wie technische Anforderungen.

Wir von 180° Süd GmbH begleiten Sie bei allen Schritten: von der Planung über die Anmeldung bis hin zur sicheren Inbetriebnahme. So können Sie sicher sein, dass alles zuverlässig umgesetzt wird.

Die Basics auf einen Blick

Gründe für die Pflicht zur Anmeldung einer Wärmepumpe

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland die Vorgabe, dass jede neu installierte Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber registriert werden muss. Der Hintergrund liegt im deutlich höheren Strombedarf dieser Geräte im Vergleich zu herkömmlichen Haushaltsgeräten.

Damit der Netzbetreiber eine zuverlässige Lastverteilung sicherstellen kann, ist die Kenntnis über alle größeren Stromverbraucher entscheidend. Nur so lassen sich Spitzenlastzeiten kontrollieren und eine stabile Versorgung gewährleisten.

Warum?

  • Wärmepumpen haben einen deutlich höheren Strombedarf als klassische Haushaltsgeräte.
  • Der Netzbetreiber benötigt die Information, um die Lastverteilung zu steuern und eine stabile Versorgung sicherzustellen.
  • Neben Wärmepumpen zählen auch Wallboxen und Stromspeicher zu den sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Gerätetyp Anmeldepflicht seit 2024
Wärmepumpe Ja
Ladestation für E-Autos Ja
Stromspeicher Ja

Durch die Anmeldung entsteht Transparenz und Sicherheit für Sie, für den Netzbetreiber und für die Versorgungssicherheit insgesamt.

Was bedeutet die EVU-Sperrzeit?

Die sogenannte EVU-Sperrzeit beschreibt eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Stromzufuhr für Wärmepumpen durch den Netzbetreiber. Ziel ist es, das Stromnetz in Phasen hoher Auslastung zu entlasten. Dabei darf die Drosselung höchstens dreimal am Tag erfolgen und dauert jeweils bis zu zwei Stunden. Typische Zeitfenster liegen morgens, mittags und abends, wenn der allgemeine Strombedarf besonders hoch ist.

Während dieser Phasen wird die Wärmepumpe nicht vollständig abgeschaltet, sondern auf eine Mindestleistung begrenzt. So bleibt die Versorgung mit Heizwärme gewährleistet. Moderne Systeme verfügen zusätzlich über Pufferspeicher, die Wärme zwischenspeichern und in den Sperrzeiten abgeben können. In gut gedämmten Gebäuden oder bei Flächenheizungen wie Fußbodenheizungen fällt die Drosselung in der Regel kaum auf.

Die Steuerung erfolgt über eine Fernsignaltechnik, die mit dem Netzbetreiber verbunden ist. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung der Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber. Ohne diese Registrierung kann die Sperrung technisch nicht umgesetzt werden.

Neben der Netzstabilität bietet die Sperrregelung auch finanzielle Vorteile. Betreiber von Wärmepumpen profitieren von reduzierten Netzentgelten, wenn ihre Anlage steuerbar ist. Gleichzeitig trägt die zeitweise Leistungsreduzierung dazu bei, dass das Stromnetz zuverlässig und sicher betrieben werden kann.

Durch die Kombination mit Photovoltaikanlagen und Speichersystemen lässt sich die Abhängigkeit von Netzstrom zusätzlich verringern. So können Hausbesitzer ihre Wärmepumpe auch während Sperrzeiten mit eigener Energie betreiben und die Lastspitzen im öffentlichen Netz weiter reduzieren.

Vorteile auf einen Blick:

  • Entlastung der Stromnetze in Spitzenzeiten
  • Reduzierte Netzentgelte für Verbraucher
  • Nutzung von Pufferspeichern für kontinuierliche Wärmeversorgung
  • Möglichkeit der Eigenversorgung durch Solarstrom und Speicher

Wie erfolgt die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung ist verpflichtend und wird meist vom eingetragenen Elektrofachbetrieb übernommen, denn dabei sind technische Angaben wie Leistung, Steuerungsschnittstellen oder Anschlusswerte erforderlich.

Ablauf in fünf Schritten:

  • 1. Zuständigen Netzbetreiber ermitteln
    Steht auf Ihrer Stromrechnung oder kann beim Energieversorger erfragt werden.
  • Formulare oder Online-Portal nutzen
    Die meisten Netzbetreiber bieten digitale Anmeldemasken oder PDF-Dokumente an.
  • Fachbetrieb einbinden
    Wir als Partner übernehmen die technischen Angaben und reichen die Unterlagen für Sie ein.
  • Netzverträglichkeitsprüfung abwarten
    Hier wird geprüft, ob der Anschluss ausreichend dimensioniert ist.
  • Bestätigung erhalten
    Erst danach darf die Wärmepumpe offiziell in Betrieb gehen.

Fallen beim Anmelden einer Wärmepumpe Kosten an?

Die gute Nachricht zuerst: Die reine Anmeldung beim Netzbetreiber ist in der Regel kostenlos. Gebühren erhebt der Netzbetreiber für die Registrierung üblicherweise nicht.

Kosten können nur dann entstehen, wenn technische Anpassungen am Hausanschluss oder sogar eine Verstärkung des Stromnetzes erforderlich werden. In seltenen Fällen verlangt der Netzbetreiber hierfür einen Baukostenzuschuss.

  • Wichtig für Sie: Solange die benötigte Leistung Ihres Hausanschlusses unterhalb von 30 Kilowatt (kW) bleibt – und das ist in den meisten Wohnhäusern der Fall – fällt ein solcher Zuschuss nicht an.

Ein weiterer Punkt betrifft die Dienstleistung des Fachbetriebs: Da für die Anmeldung technische Angaben notwendig sind, übernimmt in der Regel ein eingetragener Elektrofachbetrieb diesen Schritt. Dafür können Kosten entstehen – je nach Aufwand und Betrieb.

Kostenart Wann sie entstehen können
Anmeldung beim Netzbetreiber in der Regel kostenlos
Technische Anpassungen bei Änderungen am Anschluss
Baukostenzuschuss nur über 30 kW Anschlussleistung
Fachbetriebskosten wenn ein Elektriker die Anmeldung übernimmt
  • Bei uns, der 180° Süd GmbH, müssen Sie sich darum nicht sorgen: Wir kümmern uns um die Anmeldung beim Netzbetreiber und binden alle notwendigen Fachpartner für Sie ein. Transparent, zuverlässig und ohne versteckte Kosten.

Darf der Netzbetreiber die Anmeldung verweigern?

Ein Netzbetreiber darf den Anschluss einer Wärmepumpe nicht einfach wegen möglicher Netzüberlastung verweigern. Er hat die Möglichkeit, steuernd einzugreifen (z. B. per EVU-Sperrzeit), aber keine pauschale Ablehnung.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Ablehnung möglich, etwa wenn:

  • die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder
  • die Netzverträglichkeitsprüfung negativ ausfällt.

Mit einer sauberen Planung durch Fachbetriebe wie uns lässt sich das fast immer vermeiden.


Braucht man behördliche Genehmigungen?

Ob zusätzliche Genehmigungen nötig sind, hängt von der Art der Wärmepumpe ab:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: keine Genehmigung erforderlich – nur die Anmeldung beim Netzbetreiber.
  • Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe: hier kann eine Genehmigungspflicht bestehen, da Eingriffe ins Erdreich oder Grundwasser notwendig sind. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde.

Auch hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und klären alle notwendigen Schritte.


Sicherheit und Service von Anfang an

Die Anmeldung einer Wärmepumpe ist mehr als nur eine Formalität – sie stellt sicher, dass Ihre Anlage rechtssicher, effizient und zuverlässig betrieben werden kann.

Mit der 180° Süd GmbH haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite:

  • Wir kümmern uns um die Anmeldung beim Netzbetreiber.
  • Wir sorgen für die technische Umsetzung und die Einhaltung aller Vorgaben.
  • Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Inbetriebnahme.

Starten Sie mit uns in eine unabhängige und nachhaltige Energiezukunft.

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